TV Rheinfelden 1898 e.V. |
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Mitgliedschaft und BeitragsinfoAus unserer Satzung: § 2 Mitgliedschaft 1. Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des Vereins werden. 2. Der Beitritt ist schriftlich zu erklären. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Weiteres entnehmen Sie bitte unserer Satzung Wenn Sie Mitglied im Turnverein Rheinfelden werden möchten, wenden Sie sich an den jeweiligen Abteilungsleiter.
Mitgliedsverwalterin Inge Meier
Turnverein
Rheinfelden Wiesenstr. 14 79618 Rheinfelden
Der
erste Beitrag ist mit der Anmeldung fällig. Er wird im Falle einer
Einzugsermächtigung sofort eingezogen oder ist sonst bar zu entrichten
oder zu überweisen. Der
Beitrag ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig. Bei Eintritt nach dem
30.6. wird ein halber Jahresbeitrag und bei Eintritt nach dem 30.09. ein
viertel Jahresbeitrag erhoben.
Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt ist, ist der Beitrag unaufgefordert auf das Konto des Vereins bei der Sparkasse Lörrach - Rheinfelden
IBAN: DE48 6835 0048 0002 0134 23 Die Abmeldung vom Verein hat schriftlich zu erfolgen an den
Turnverein
Rheinfelden Wiesenstr. 14
79618 Rheinfelden.
Abmeldungen per email unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums sowie der Mitgliedsnummer (zu finden auf dem Kontoauszug unter „MNR)
Die Kündigung ist nur zum 31.12. eines Jahres möglich.
Weiteres entnehmen Sie bitte unserer Beitragsordnung
Übersicht über die Vereins- und Abteilungsbeiträge (gültig ab 1.1.2023)
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